Allgemeine Mietbedingungen für Mietgeräte
Allgemeine Mietbedingungen
1. Allgemeines
Die Vermietung von Geräten, Werkzeugen und Maschinen (nachfolgend ‚Mietgeräte‘ genannt) erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Mietbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Vermieterin die Vermietung vorbehaltlos ausführt. Die Angebote der Vermieterin sind freibleibend.
2. Mietgegenstand
Das Mietgerät wird dem Mieter zum sachgerechten und pfleglichen Gebrauch überlassen. Hierbei ist die Bedienungsanleitung zu beachten. Der Mieter wird von der Vermieterin bei Bedarf in der Handhabung des Gerätes eingewiesen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein neuwertiges Mietgerät, es wird in dem Zustand überlassen, wie es steht und liegt. Verbrauchsmaterialien gehören nicht zum Mietumfang. Die Vermieterin steht nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben ein.
3. Kontrolle des Mietgegenstandes
Der Mieter hat die gelieferte Ware sofort auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu untersuchen. Mängelrügen hat der Mieter gegenüber der Vermieterin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 24 Stunden, schriftlich anzuzeigen.
4. Preise, Preisgestaltung
Die gültigen Mietpreise ergeben sich aus der jeweiligen aktuellen Preisliste. Die Preise beinhalten nicht Kosten für Transport, Aufstellung, Montage, Reinigung, Müllentsorgung oder sonstige Dienstleistungen, die über die reine Bereitstellung des Mietgegenstandes hinausgehen. Der Mietpreis ist nach Wahl der Vermieterin fällig bei Rückgabe des Mietgegenstandes oder bei Erhalt der Rechnung.
5. Beginn des Mietverhältnis
Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Übergabe des Mietgegenstandes an einen Frachtführer oder den Selbstabholer. Verzögert sich die Abholung, gilt der Bereitstellungstermin als Beginn der Mietzeit.
6. Rückgabe
Der Mieter hat das Mietgerät betriebsbereit, gereinigt und vollgetankt mit allen Zubehörteilen, die zum Mietumfang gehören, zum angegebenen Rückgabezeitpunkt bei der Vermieterin zurückzugeben. Wird das Mietgerät nicht in diesem Zustand zurückgegeben, so ist die Vermieterin berechtigt, Mängel zu beseitigen und dem Mieter neben den Instandhaltungs- und Reinigungskosten auch die Zeit der Instandsetzung und Reinigung anteilig zu dem vereinbarten Mietzins zu berechnen, soweit die Haftung des Mieters nicht unter Punkt 3 ausgeschlossen ist. Im Falle einer verspäteten Rückgabe hat der Mieter – unbeschadet der Pflicht zur sofortigen Rückgabe – für den Zeitraum der Mietüberschreitung einen Nutzungsersatz in Höhe von 100% der anteiligen Miete zu zahlen. Unabhängig hiervon kann die Vermieterin das Mietgerät jederzeit herausfordern und einen weitergehenden, nachzuweisenden Schadensersatz beim Mieter geltend machen.
7. Kaution
Die Vermieterin ist berechtigt vor Übergabe des Mietgegenstandes eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen. Die gültige Höhe der Kaution ergibt sich aus der jeweiligen aktuellen Kautionsliste.
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet,
• das Mietgerät sachgerecht und pfleglich gemäß der Bedienungsanleitung und den erteilten Sicherheitsanweisungen für den vorhergesehenen Gebrauch zu nutzen.
• das Mietgerät nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder sonstiger betäubender Mittel zu bedienen
• das Mietgerät vor Überanspruchung zu schützen
• das Mietgerät mit den überlassenen Betriebsstoffen (Wasser, Öle, Fette, Kraftstoffe etc.) zu betreiben
• das Mietgerät vor dem Zugriff Dritter, insbesondere nicht eingewiesenem Personal bzw. vor Kindern zu schützen
• das Mietgerät gegen Diebstahl und unbefugte Benutzung Dritter sowie gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Eine Untervermietung ist dem Mieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
• den Vermieter unverzüglich über einen Diebstahl, Beschädigung oder unberechtigte Nutzung Dritter zu unterrichten und unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle zu erstatten.
• die Vermieterin unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Mietzeit Dritte durch Pfändung, Beschlagnahme oder auf Grund sonstiger Rechte befugt oder unbefugt auf den Mietgegenstand zugreifen oder diesen in Besitz nehmen und vorab den oder die Dritte auf das Eigentum der Vermieterin hinzuweisen.
9. Haftung der Vermieterin
Die Vermieterin haftet für Schäden, die von ihr grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden oder falls sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Im letzteren Falle ist die Haftung der Vermieterin auf den Schaden begrenzt, der vertragstypischerweise vorhersehbar ist. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit sowie nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetzt. Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache oder im Falle der unberechtigten Weitergabe des Gerätes an Dritte entsteht.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Vermieterin.
Abbildungen sowie Angaben von Maßen und Gewichten sind unverbindlich. Technische Änderungen, die dem Fortschritt dienen, behalten wir uns vor. Alle Angaben ohne Gewähr, Preise freibleibend.