Geringwertige Wirtschaftsgüter
GWG – Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?
Zum Ende des Jahres können Gewerbetreibende noch ein Schnäppchen machen, indem sie geringwertige Wirtschaftsgüter anschaffen. Wir zeigen, worum es sich dabei handelt und was es zu beachten gilt.
Artikel bis 800 Euro
Einen nicht unwesentlichen Teil der jährlichen Betriebsausgaben machen sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter aus (GWG). Dabei handelt es sich um bewegliche oder flexibel nutzbare Gebrauchsgegenstände, die im Anschaffungspreis (einschließlich Versicherung und Transport) nicht mehr als 800 Euro (netto) kosten dürfen. Sind die angeschafften Arbeitsmittel aus betrieblicher Sicht erforderlich und werden sie im selben Betriebsjahr erstmals verwendet, können sie entsprechend abgeschrieben werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Gesamtwert von 250 Euro (netto) können im Rahmen einer Prüfung durch das Finanzamt mit einem Beleg nachgewiesen werden. Artikel bis 800 Euro müssen in einem Verzeichnis aufgelistet werden.
GWG im Schlau Großhandel
Wollen auch Sie bei Abschreibungen für Arbeitsmittel des täglichen Bedarfs sparen, ist zum einen Ihr Steuerberater der richtige Ansprechpartner – zum anderen Ihre Kontaktperson im Außendienst von Schlau! Alternativ schauen Sie immer gegen Ende des Jahres in die aktuelle Beilage des Schlau Großhandels, dort finden Sie eine große Auswahl an rabattierten GWG.
Doch was genau sind denn nun konkrete Beispiele für geringwertige Wirtschaftsgüter? Darunter fällt laut Definition alles, was sich im preislichen Rahmen bewegt, unabhängig nutzbar und transportabel ist. Die meisten Werkzeuge und Maschinen können daher als GWG eingekauft und abgerechnet werden, genau wie Artikel für Arbeitsschutz und etwa Zubehör-Teile.
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Wie funktioniert die Abschreibung?
Fällt eine unternehmensbezogene Anschaffung in die Kategorie „geringwertig“, ist es für das Unternehmen möglich, eine Sofortabschreibung im laufenden Betriebsjahr in Höhe des Anschaffungspreises vorzunehmen, anstatt den Posten über mehrere Jahre abzuschreiben. Die Ausgabe kann in der Bilanz als Betriebsausgabe verbucht werden, was nicht nur der Steuerbilanz des Unternehmens erheblich zugutekommt, sondern auch den bürokratischen Aufwand minimiert.
Es empfiehlt sich daher gerade gegen Ende des laufenden Jahres bei noch nicht ausgeschöpften finanziellen Kapazitäten, in GWG zu investieren und so von der Sofortabschreibung zu profitieren.