REACH-Verordnung
Es gelten neue EU-Gesetze zum Umgang mit PU-Produkten. Das betrifft Polyurethanprodukte, zu denen neben Kleb- und Dichtstoffen auch Gießharze, Beschichtungen oder Injektionsmittel gehören. Hier finden Sie alles Wissenswerte zu den neuen Verordnungen.
Neue REACH-Verordnung und Auswirkung auf Diisocyanate
Das Akronym REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ und ist der Titel der zukünftig geltenden Chemikalienverordnung der Europäischen Union. In der Verordnung sind die Registrierung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe europaweit einheitlich geregelt.
Das betrifft alle Stoffe, die mehr als 0,1 % monomere Diisocyanate enthalten, auch bekannt als Polyurethanprodukte („PU-Produkte“). Wer als gewerblicher und industrieller Anwender weiterhin Produkte wie Kleb- und Dichtstoffe, Gießharze, Beschichtungen, Injektionsmittel und andere entsprechende Materialien, nutzen möchte, muss ab dem 24. August 2023 eine Schulung absolvieren. Jedes Produkt, das dieser Beschränkung unterliegt trägt einen entsprechenden Hinweis auf seiner Verpackung.
Schulungen online absolvieren
Sie haben die Möglichkeit, die wichtige Schulung im Umgang mit Diisocyanaten im unten verlinkten Schulungsportal online durchzuführen. Das Web-Angebot ist in verschiedenen Sprachen verfügbar und kostet lediglich fünf Euro. Im Laufe des Jahres sollen außerdem noch mehrere Sprachen ins Angebot aufgenommen werden.
Wesentliche Punkte der Weiterbildung sind neben einer grundlegenden Einführung ins Thema die richtigen Verhaltensweisen in verschiedenen Situationen, Notfallmaßnahmen sowie nationale Codes für Chemikalien. Nachdem Sie den ca. 40-minütigen Kurs sowie das abschließende Quiz erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie ein entsprechendes Zertifikat zum Download als PDF-Datei.